1. Die Bowlingbahn wird stundenweise mit einer Bahnbelegung bis max. 6 Personen während der Öffnungszeiten vermietet. Das Bowling-Center kann im Falle der Unmöglichkeit der Erfüllung wegen einem unabwendbaren Ereignis vom Vertrag zurücktreten.
  2. Wir erheben auf den bestellten Spieltermin keine Vorausbezahlung, daher erlischt Ihr Anspruch auf diesen bei Nichterscheinen zur vereinbarten Zeit.
  3. Bei Nichtnutzung der Bowlingbahnen bitten wir 3 Tage vorher um Stornierung, da wir sonst gezwungen sind, reservierte und nicht weiter vermietete Bahnen in Rechnung zu stellen. Die Berechnung der Nutzungsgebühr erfolgt auf Grund automatischer zentraler Zeiterfassung.
  4. Die Billardtische werden ebenfalls stundenweise vermietet, die Spielgebühr ist voraus zu entrichten.
  5. Das Entgelt für die Bahnbenutzung (in einem Betrag am Counter) und Bewirtung (direkt beim Personal an der Bar) ist in gültigen Zahlungsmitteln (bar oder mit Karte) zu entrichten.
  6. Rechnungslegungen für Veranstaltungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit der Geschäftsleitung.
  7. Es gelten die allgemeinen Regeln im Sportbetrieb. Auf der Bowlingbahn ist Rücksicht und Vorsicht gegenüber allen Gästen zu üben.
  8. Den Weisungen des Personals ist grundsätzlich Folge zu leisten.
  9. Auf Grund organisatorischer und technischer Belange ist das Personal berechtigt Bahnverlegungen auch während der Spielzeit vorzunehmen.
  10. Für technische Ausfälle übernimmt das Bowling-Center keine Haftung - ein reibungsloser Spielbetrieb kann folglich nicht garantiert werden.
  11. Bei technischen Störungen ist sofort das Personal zu verständigen eigene Eingriffe sind verboten. Bei Zuwiderhandlungen, sowie unsachgemäßen Umgang oder mutwilligen Beschädigungen haftet der Gast in vollem Umfang.
  12. Für technische Störungen besteht nach Ablauf der Spielzeit kein Anspruch auf Nachspielzeit.
  13. Für Garderobe wird keine Haftung übernommen, ebenso erfolgt die Benutzung eigener Spielgeräte und Materialien auf eigenes Risiko. Für gesundheitliche Beeinträchtigungen und materielle Schäden aus dem Spielbetrieb kann durch das Bowling-Center keine Verantwortung übernommen werden.
  14. Der Anlauf der Bowlingbahn darf nur mit zulässiger Schuhbekleidung (Bowlingschuhen) betreten werden. Das Personal ist verpflichtet dies zu kontrollieren und bei Verstößen den Spielbetrieb zu beenden.
  15. Das Personal ist berechtigt Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes durchzuführen.
  16. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet.
  17. Das Personal ist berechtigt stark alkoholisierten Gästen den weiteren Verzehr von alkoholischen Getränken und das Bespielen der Bowlinganlage zu untersagen.
  18. Unsere Gäste sind verpflichtet in den Räumen des Bowling-Center die allgemeinen Regeln für öffentliche Ordnung und Anstand einzuhalten. Werden durch unsachgemäße Benutzung die Gast- und Sanitärräume verunreinigt, ist das Personal berechtigt, für die außerordentliche Reinigung ein Gebühr von 50,00 € dem Verursacher in Rechnung zu stellen. Für Sachschäden haftet der Gast in voller Höhe.

Schwerin, den 01.09.2012

Katja Wöhlke
Geschäftsführerin

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