- Die Bowlingbahn wird stundenweise mit einer Bahnbelegung bis max. 6 Personen während der Öffnungszeiten vermietet. Das Bowling-Center kann im Falle der Unmöglichkeit der Erfüllung wegen einem unabwendbaren Ereignis vom Vertrag zurücktreten.
- Wir erheben auf den bestellten Spieltermin keine Vorausbezahlung, daher erlischt Ihr Anspruch auf diesen bei Nichterscheinen zur vereinbarten Zeit.
- Bei Nichtnutzung der Bowlingbahnen bitten wir 3 Tage vorher um Stornierung, da wir sonst gezwungen sind, reservierte und nicht weiter vermietete Bahnen in Rechnung zu stellen. Die Berechnung der Nutzungsgebühr erfolgt auf Grund automatischer zentraler Zeiterfassung.
- Die Billardtische werden ebenfalls stundenweise vermietet, die Spielgebühr ist voraus zu entrichten.
- Das Entgelt für die Bahnbenutzung (in einem Betrag am Counter) und Bewirtung (direkt beim Personal an der Bar) ist in gültigen Zahlungsmitteln (bar oder mit Karte) zu entrichten.
- Rechnungslegungen für Veranstaltungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit der Geschäftsleitung.
- Es gelten die allgemeinen Regeln im Sportbetrieb. Auf der Bowlingbahn ist Rücksicht und Vorsicht gegenüber allen Gästen zu üben.
- Den Weisungen des Personals ist grundsätzlich Folge zu leisten.
- Auf Grund organisatorischer und technischer Belange ist das Personal berechtigt Bahnverlegungen auch während der Spielzeit vorzunehmen.
- Für technische Ausfälle übernimmt das Bowling-Center keine Haftung - ein reibungsloser Spielbetrieb kann folglich nicht garantiert werden.
- Bei technischen Störungen ist sofort das Personal zu verständigen eigene Eingriffe sind verboten. Bei Zuwiderhandlungen, sowie unsachgemäßen Umgang oder mutwilligen Beschädigungen haftet der Gast in vollem Umfang.
- Für technische Störungen besteht nach Ablauf der Spielzeit kein Anspruch auf Nachspielzeit.
- Für Garderobe wird keine Haftung übernommen, ebenso erfolgt die Benutzung eigener Spielgeräte und Materialien auf eigenes Risiko. Für gesundheitliche Beeinträchtigungen und materielle Schäden aus dem Spielbetrieb kann durch das Bowling-Center keine Verantwortung übernommen werden.
- Der Anlauf der Bowlingbahn darf nur mit zulässiger Schuhbekleidung (Bowlingschuhen) betreten werden. Das Personal ist verpflichtet dies zu kontrollieren und bei Verstößen den Spielbetrieb zu beenden.
- Das Personal ist berechtigt Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes durchzuführen.
- Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet.
- Das Personal ist berechtigt stark alkoholisierten Gästen den weiteren Verzehr von alkoholischen Getränken und das Bespielen der Bowlinganlage zu untersagen.
- Unsere Gäste sind verpflichtet in den Räumen des Bowling-Center die allgemeinen Regeln für öffentliche Ordnung und Anstand einzuhalten. Werden durch unsachgemäße Benutzung die Gast- und Sanitärräume verunreinigt, ist das Personal berechtigt, für die außerordentliche Reinigung ein Gebühr von 50,00 € dem Verursacher in Rechnung zu stellen. Für Sachschäden haftet der Gast in voller Höhe.
Schwerin, den 01.09.2012
Katja Wöhlke
Geschäftsführerin